Online-Veranstaltung: LADG und Diskriminierungsschutz im Sozialrecht

In der Antidiskriminierungsberatung geht es auch um Fälle von Diskriminierung, die im Sozialrecht angesiedelt sind. Bisher war es nicht eindeutig geklärt, ob in diesen Fällen das Landesdiskriminierungsgesetz (LADG) umfassend anwendbar ist. In dieser ADB-Fachveranstaltung wird ein Rechtsgutachten vorgestellt, das diese Frage beantwortet. Die Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner sind hier zum Ergebnis gekommen: Das LADG ist als Ergänzung zum Sozialrecht zu sehen.

Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens werden im ersten Teil der Veranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert. Was bedeuten die Ergebnisse konkret in der Praxis für die Beratungsstellen und für Betroffene? Diese und weitere Fragen werden wir zusammen mit der Verfasserin Prof. Dr. Julia Heesen erörtern und einschätzen.

In einem zweiten Teil soll ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung im LADG praxisnah unter die Lupe genommen werden: das Beanstandungsverfahren (§ 9 (2) LADG ). Hierzu konnten wir die Juristinnen Charlotte Heyer (Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin) und Soraia Da Costa Batista (Gesellschaft für Freiheitsrechte) für einen Input gewinnen.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion werden Personen aus Politik und Gesellschaft über die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf den Diskriminierungsschutz im Sozialrecht sowie das Beanstandungsverfahren und die Verbandsklage sprechen.

Die Veranstaltung richtet sich an Akteur: innen aus der Antidiskriminierungsarbeit, Selbsthilfe-Organisationen und aus allen Tätigkeitsbereichen, die das Sozialrecht in Berlin anwenden oder dazu beraten.  Weitere Informationen unter

https://www.diskriminierung-berlin.de/termine/fachveranstaltung-ladg-und-diskriminierungsschutz-im-sozialrecht

Anmeldung: https://eveeno.com/adb-fachveranstaltung-ladg-sozialrecht