Hinweis zu gesetzlichen Änderungen im BTHG_ Nachbesserungsbedarf Nach & 100 Abs. 2 SGB IX werden ab dem 01.01.20120 Leistungsberechtigte nach dem Alsylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Hinweis zu gesetzlichen Änderungen im BTHG - Nachbesserungsbedarf (PDF|51kB)