Leitfaden zur Selbsthilfeförderung- GKV Spitzenverband
Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei.
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst und gilt ab 1. Januar 2020 in der Fassung vom 11. Juli 2019.