Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Aus der Stellungnahme vom 27.03.2026:
„…In ihrer Stellungnahme im Verfahren 1 BvL 1/24 des Bundesverfassungsgerichts
hatte die BAGFW deutlich gemacht, dass oberstes Ziel und Ausgangspunkt in der
psychosozialen Versorgung die Zwangsvermeidung ist und dass die hierfür
erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Eine Zwangsbehandlung
außerhalb von Kliniken lehnte die BAGFW ab. Die damaligen Argumente sind nach
wie vor gültig. Gleichwohl erkennt die BAGFW die Notwendigkeit an, dass der
Gesetzgeber infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung
vornimmt.
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen
im Zusammenhang mit ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Ärztliche
Zwangsmaßnahmen stellen einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die
Grundrechte der betroffenen Personen dar. Sie berühren sowohl das Recht auf
körperliche Unversehrtheit als auch – sofern sie im persönlichen Lebensumfeld
stattfinden – die Unverletzlichkeit der Wohnung. Vor diesem Hintergrund müssen
solche Maßnahmen strikt auf außergewöhnliche Ausnahmesituationen beschränkt
bleiben und dem verfassungsrechtlich gebotenen Ultima-Ratio-Grundsatz folgen…“
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