„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII“ Zuständigkeiten, Rechtsansprüche, deren Durchsetzung und aktuelle Neuerungen
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (BRJ) bietet an:
Fortbildung
„Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII“
Referent: Rechtsanwalt Benjamin Raabe, spezialisierte Rechtsgebiete u. a. Jugendhilferecht, Strafrecht, Mietrecht
Termin: Donnerstag, 16. April 2026, 9:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Markgrafendamm 24, Haus 16, 10245 Berlin
Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Teilhabebeeinträchtigungen geholfen werden kann. Sie werden zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern hin- und hergeschoben. Die Zuständigkeiten, aber auch die Ziele und Formen der Eingliederungshilfe sind oft unklar.
In dieser Veranstaltung wird der aktuell rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z. B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII.
Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten.


