Deutsches Institut für Menschenrechte – Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Das Institut begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, langjährig Geduldeten eine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Der prekäre Duldungsstatus soll eigentlich nur erteilt werden, wenn die Abschiebung einer ausreisepflichtigen Person vorübergehend nicht durchgesetzt werden kann. In der Praxis verbleiben jedoch viele Menschen und Familien Jahre oder Jahrzehnte in diesem Schwebezustand. Zum Stichtag 30.7.2022 lebten 247.290 Menschen mit einer Duldung in Deutschland, davon 136.868 seit mehr als fünf
Jahren, 10.381 sogar länger als 15 Jahre. 65.167 der Geduldeten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Ein Chancenaufenthaltsrecht als Brücke in eine bestehende Bleiberechtsregelung ist, ebenso wie die Verringerung der Voraufenthaltszeiten bei den Bleiberechtsregelungennach §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ein richtiger und wichtiger Schritt, um die unsichere und integrationshemmende Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern.
Damit tatsächlich ein Paradigmenwechsel stattfindet, wie es sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, und die Zahl der langjährig Geduldeten auch dauerhaft verringert wird, sollten jedoch noch einige Anpassungen vorgenommen werden.