Förderung barrierefreier Webseiten

Aktion Mensch – Einstellung der Förderung barrierefreier Webseiten

Das Förderangebot „Mikroförderung Barrierefreiheit“ wird eingeschränkt. Anträge zur Herstellung von barrierefreien Websites können nur noch bis zum 28. Juni 2025 eingereicht werden. Bis dahin stellt Aktion Mensch noch einmal 5 Millionen Euro extra für die Förderung barrierefreier Webseiten zur Verfügung. Wenn dieses Extra-Budget ausgeschöpft ist, endet die Förderung unter Umständen bereits schon vor dem 28. Juni 2025. Eine schnelle Antragstellung ist daher empfohlen.

Die Konditionen der Mikroförderung für die Schaffung von Barrierefreiheit auf Webseiten:

  • Fördersumme maximal 5.000 Euro, keine Eigenmittel nötig.
  • Laufzeit bis 1 Jahr, Gesamtkosten dürfen 15.000 Euro nicht überschreiten.

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