Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes Sicherstellung der Sprachmittlung als Voraussetzung für Chancengleichheit beim Zugang zu Sozialleistungen

Der Paritätische Gesamtverband fordert die Sicherstellung der sprachlichen Verständigung durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Sprachmittlung bei Beantragung und Ausführung von Sozialleistungen im Allgemeinen Teil der Sozialgesetzbücher (SGB I). Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die in Deutschland nach geltendem Recht Ansprüche auf soziale Leistungen haben, dürfen nicht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Sprachbarrieren gehindert werden. Wenn die sprachliche Verständigung zur Klärung von Ansprüchen, Beantragung und Ausführung von Sozialleistungen erforderlich ist, soll diese durch den Einsatz einer adäquaten Sprachmittlung von den Leistungsträgern sichergestellt werden.