Positionspapier – Zur Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. ins SGB V
Breites Bündnis fordert die Finanzierung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen
Berlin – 30 Initiator*innen, überwiegend aus der Gesundheitsversorgung, haben heute ein neues Positionspapier veröffentlicht. Sie fordern die schnelle Umsetzung des Koalitionsvorhabens, Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. als Leistung des SGB V aufzunehmen. Das breite Bündnis setzt sich u. a. aus klinischen Vertreter*innen wie der Charité oder Vivantes sowie zahlreichen Patienten- und Dolmetsch-Organisationen zusammen. Eine Vielzahl von weiteren Unterstützer*innen hat das Positionspapier mitunterzeichnet.
Die Aufnahme von Sprachmittlungsleistungen in den Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. in das SGB V wurde bereits in den letzten Jahren von verschiedenen Fachverbänden und Gremien gefordert. Dieses Positionspapier konkretisiert diese Forderung.
Sichere Verständigung für gleichberechtigte Teilhabe
Empirisch sind die negativen Auswirkungen von Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung sowie auch umgekehrt der positive Einfluss von Sprachmittlung längst belegt. Der jedoch fehlende rechtliche Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und die aktuelle Kostenübernahme-Regelung verfestigen die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen und sind damit unter dem Gesichtspunkt des strukturellen Rassismus zu betrachten.
Forderungen zur Sprachmittlung im Gesundheitswesen
Der Behebung des Problems der Sprachbarrieren widmen sich bundesweit bereits verschiedene Anbieter*innen und Sprachmittlungsnetzwerke, doch fehlende Finanzierung führt nach wie vor häufig dazu, dass in der Gesundheitsversorgung Kompromisslösungen gefunden werden, die weder für Mitarbeitende noch Patient*innen sinnvoll sind und zahlreiche negative Folgen mit sich bringen. Das Bündnis fordert daher in elf Punkten die umfangreiche Finanzierung von Sprachmittlung sowie u. a. konkrete Regelungen zur Umsetzung im medizinischen Alltag.