Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht

Aus der Stellungnahme vom 27.03.2026:

„…In ihrer Stellungnahme im Verfahren 1 BvL 1/24 des Bundesverfassungsgerichts

hatte die BAGFW deutlich gemacht, dass oberstes Ziel und Ausgangspunkt in der

psychosozialen Versorgung die Zwangsvermeidung ist und dass die hierfür

erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Eine Zwangsbehandlung

außerhalb von Kliniken lehnte die BAGFW ab. Die damaligen Argumente sind nach

wie vor gültig. Gleichwohl erkennt die BAGFW die Notwendigkeit an, dass der

Gesetzgeber infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung

vornimmt.

Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen

im Zusammenhang mit ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Ärztliche

Zwangsmaßnahmen stellen einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die

Grundrechte der betroffenen Personen dar. Sie berühren sowohl das Recht auf

körperliche Unversehrtheit als auch – sofern sie im persönlichen Lebensumfeld

stattfinden – die Unverletzlichkeit der Wohnung. Vor diesem Hintergrund müssen

solche Maßnahmen strikt auf außergewöhnliche Ausnahmesituationen beschränkt

bleiben und dem verfassungsrechtlich gebotenen Ultima-Ratio-Grundsatz folgen…“

Zur Stellungnahme:

https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Stellungnahmen/2026/2026-03-27_BAGFW-Stena_%C3%84Zang.pdf