Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention – Erster Aktionsplan zur UN-BRK in Berlin – Abbau der Sondersysteme zu zögerlich

Der erste Berliner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, geht aber beim Abbau der Sondersysteme nicht weit genug. Zu diesem Ergebnis kommt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, die in einer Stellungnahme eine Einschätzung des Aktionsplans vornimmt. Zudem regt sie eine Debatte des Aktionsplans im Abgeordnetenhaus und seine entschlossene Umsetzung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an. Die Berliner Landesregierung hatte im Januar dieses Jahres den „Berliner Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK 2020-2025“ verabschiedet. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll mit rund 200 Maßnahmen aus 13 Handlungsfeldern wie „Arbeit und Beschäftigung“, „Bildung“ oder „Mobilität“ umgesetzt werden.