Stellungnahme vom BZSL zur 2. Staatenprüfung Deutschlands über den Stand der Umsetzung der UN-BRK

Am 29. und 30. August hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ zu diesem Staatenprüfungsverfahren zeigen Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland auf, etwa die Bereiche Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.

In dieser Stellungnahme positioniert sich das BZSL über die Ergebnisse des Staatenprüfungsverfahrens hinsichtlich der Betrachtung des Querschnittsthemas „Flucht und Behinderung“.