DIMR: Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall nicht vergessen

Anlässlich des Bundesweiten Warntag am 11. September 2025 warnt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR):

„Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall nicht vergessen

Berlin. Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil die Berichterstattung zur Katastrophe nicht barrierefrei stattfindet. Sie erhalten keine überlebenswichtigen Güter, weil die Ausgabestellen durch Barrieren versperrt sind. Oder sie sind von der Hilfe anderer Menschen abhängig, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind.

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Bund, Länder und Kommunen müssen deshalb den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in den Zivil- und Katastrophenschutzgesetzen und kommunalen Plänen als ausdrückliches Ziel benennen und alle Maßnahmen barrierefrei gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen dabei zu Rate gezogen und auch aktiv als Rettungskräfte eingebunden werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.“

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