Beschleunigte Hilfsmittelversorgung

Seit März 2025 gelten Hilfsmittel, die von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet werden, als medizinisch notwendig und sollen daher von den Krankenkassen ohne weitere Prüfungen bewilligt werden. Die Praxis sieht leider oft anders aus. rehaKIND gibt Eltern, SPZs, MZEBs, Leistungserbringern (z.B. Sanitätshäusern) und Krankenkassen Tipps für eine schnellere und bedarfsorientierte Hilfsmittelversorgung.

https://rehakind.com/wp-content/uploads/2025/12/Hilfsmittel_leichter_bekommen_ok-01.12.25.pdf