DIMR: Schutz vor Diskriminierung in Triage-Situationen muss sichergestellt werden

25.02.2026 · Meldung des Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR)

In Krisenzeiten, in denen lebensrettende Ressourcen knapp werden können, spitzt sich die Frage nach einem diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Die Zuteilung überlebenswichtiger Maßnahmen ist eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Sie berührt die Kernbereiche der Menschenwürde und Gleichbehandlung.

Im Kern geht es darum, nach welchen Kriterien in Situationen dramatischer Knappheit entschieden wird, wessen Leben gerettet wird. Für die Betroffenen geht es um die Frage des (Über-)Lebens.

Diese Frage über Leben und Tod muss bundeseinheitlich beantwortet werden und sollte deshalb vorzugsweise durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden. Von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen sind bei dieser normativ-ethischen Grundsatzfrage nicht hinnehmbar.

Nach Nichtigerklärung durch das BVerfG: Schutzlücke muss schnell geschlossen werden

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