BAGüS fordert die Rückkehr zur anstaltlichen Tradition

Die BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger) will die Leistungen der Eingliederungshilfe weitgehend auf stationäre Formen beschränken und diese ohne Rücksicht auf die individuellen Interessen der Betroffenen möglichst anstaltsförmig ausgestalten.

Die Errungenschaften für Menschen mit Behinderungen durch das BTHG sollen rückabgewickelt werden. Menschen mit Behinderung sollen nicht selbst bestimmen, wo und wie sie wohnen, sie sollen den Entscheidungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Einrichtungsträger unterworfen werden. Die Forderungen sind so verklausuliert formuliert, dass es einer Übersetzung bedarf. Diese wird im Nachfolgenden gegeben.

Dazu umfangreiche Materialen auf der Webseite von Rechtsanwalt Roland Rosenow:

aus: Harald Thomé newsletter 9/2025