Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts errichtet. Das Gesetz legt wichtige Grundlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bundes fest. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen.

Als kompetente Ansprechpartnerin hilft die Fachstelle, Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung weiter zu verbessern – und dies in einem breiten Spektrum: angefangen vom baulichen Zugang bis hin zur barrierefreien Information und Kommunikation.
Außerdem berät die Bundesfachstelle im Rahmen ihrer Kapazitäten auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft zu Fragen der Barrierefreiheit um einen wichtigen Impuls für mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor zu geben.