Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung

Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag. Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“ greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung.

Dabei wird insbesondere die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen betont. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setzt verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Angebote der Familienbildung sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen.

Aus den Empfehlungen:

„Im Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 415.780 Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung – demzufolge sind ca. 3 % der Kinder und Jugendlichen von einer Behinderung betroffen. 324.570 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhielten im Jahr 2024 Leistungen der Eingliederungshilfe (das sind 31,5 % aller Leistungsempfänger*innen).“

2026-04_Deutscher-Verein-DV-23-25_Inklusive Familienbildung