Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen

Das Deutsches Institut für Menschenrechte mahnt:

Inklusion an Berliner Schulen entschlossen umsetzen

Warum die Berliner Landesregierung dringend schulpolitische Maßnahmen zur Umsetzung schulischer Inklusion ergreifen muss

In Berlin ist eine Entwicklung zu verzeichnen, die den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bereich Bildung zuwiderläuft. Ein deutliches Signal hierfür sind die geplanten Neubauten von Förderschulen in insgesamt vier Bezirken, darunter Pankow, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Neukölln. Auffällig ist, dass diese Neubauten sich vor allem auf Bezirke konzentrieren, die bereits eine hohe Anzahl an Förderschulen aufweisen.

„Die Berliner Bildungspolitik muss sicherstellen, dass die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erfüllt werden und alle Kinder mit Behinderungen eine qualitativ hochwertige inklusive Schulbildung erhalten. Förderschulen gehören nicht zu einem inklusiven Bildungssystem und müssen schrittweise abgebaut werden. Dies sollte der Senat durch ein menschenrechtlich ausgerichtetes Schulgesetz normativ absichern.“

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