Integrationskurse: Viele Wege führen zur Berechtigung

Aus Thomé Newsletter 07/2026 vom 15.02.2026:

Bundesregierung / BMI / BAMF verschärfen ihren integrationsfeindlichen Kurs und haben handstreichartig die Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt. Anträge auf freiwillige und nachrangige Zulassung sollen künftig per se abgelehnt werden. Hier ist das entsprechende Trägerrundschreiben. Da dies zuvor schon durch die Medien ging, das BAMF / BMI aber keinerlei vorbereitende Kommunikation für nötig hielt, hat dies zu großer Verunsicherung bei Trägern, Betroffenen, Behörden und Beratungsstellen geführt.

Ein Einordnungsversuch bezüglich der Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthGvon der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.: https://t1p.de/8nh4d