Neuerscheinung: Analyse/Studie zum rechtlichen Handlungsbedarf im Land Berlin zur Umsetzung der UN-BRK

Kürzlich veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Studie, welche einen erheblichen Anpassungsbedarf des Berliner Rechts an die UN-BRK aufzeigt. Die Überprüfung des Berliner Landesrechts am Maßstab der UN-BRK ist ein entscheidendes Instrument, um Diskriminierungen zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben.

In seinem im Jahr 2021 neugefassten Landesgleichbereichtigungsgesetz (LGBG) bekräftigt das Land Berlin die Verpflichtung zur Durchführung einer Normenprüfung. Allerdings hat diese Überprüfung bisher nicht stattgefunden. Auch künftiges Recht wird in Berlin derzeit nicht systematisch und umfassend auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft.

Die Analyse ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/rechtlicher-handlungsbedarf-im-land-berlin-zur-umsetzung-der-un-brk