Neues Staatsangehörigkeitsrecht
Am Freitag, 19.01.2024 wurde die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Leider wurden die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts durchaus verschärft. Die Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass der*diejenige, der*die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, grundsätzlich in der Lage sein muss, seinen*ihren Lebensunterhalt und den seiner*ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten. Hiervon gibt es wenige Ausnahmen. Allgemein lässt sich feststellen, dass durch diese Regelung Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner, Kranke oder Behinderte sowie pflegende Angehörige benachteiligt werden.
Weitere Informationen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286