Positionspapier vom Sachverständigenrat für Integration und Migration zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts

Im August 2023 hat die Bundesregierung einen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeiteten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG-E) vorgelegt. Dieser wird ab dem 1. Dezember im Bundestag beraten. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht im Entwurf das Potenzial, die Einbürgerungszahlen in Deutschland nachhaltig zu erhöhen.

Im Positionspapier erläutert der SVR, welche Chancen und Risiken mit der geplanten Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts einhergehen. Mit Blick auf das Einbürgerungskriterium der Lebensunterhaltssicherung empfiehlt der SVR, am Status quo festzuhalten: Der Bezug von Sozialleistungen ist dann kein Einbürgerungshindernis, wenn ihre Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist.

Das Papier ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.svr-migration.de/publikation/positionspapier-weiterentwicklung-staatsangehoerigkeitsrecht