Sonderklassen an Berlins Regelschulen widersprechen UN-BRK und Landesrecht
Meldung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) vom 13.05.2025
Die novellierte Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) vom 03. März 2025 für das Land Berlin verstößt gegen die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Konvention):
Die SopädVO sieht vor, sonderpädagogische Kleinklassen etwa für die Förderschwerpunkte „Autismus“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“ und „Geistige Entwicklung“ an Regelschulen einzurichten. Kinder mit Förderbedarf lernen dann nicht (mehr) mit Kindern ohne Förderbedarf zusammen, sondern werden in einer exklusiven Klasse unterrichtet. „Die Novellierung ist nicht vereinbar mit dem Recht auf inklusive Bildung und verhindert gemeinsames Lernen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Die Einrichtung von Sonderklassen an allgemeinbildenden Schulen widerspricht zudem dem Berliner Schulgesetz“, stellt Catharina Hübner, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, klar. Das Schulgesetz (SchulG) gebe vor, im gemeinsamen Unterricht zu lernen. Temporäre, also zeitlich begrenzte Lerngruppen, seien dabei durchaus möglich, nicht aber eine dauerhafte Segregation in einer neu geschaffenen Klasse.