Stellungnahme vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM): Umsetzung GEAS-Reform in Deutschland
Am Ende Oktober endete die Beteiligung der Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gesetzgebungsverfahren zu den Referentenentwürfen des Bundesinnenministeriums, die die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht umsetzen sollen. Die Entwürfe umfassen das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) enthält Regelungen, die die Rechte von Schutzsuchenden beschränken und zudem unionsrechtlich nicht zwingend sind. Das DIM äußert in einer Stellungnahme menschenrechtliche Bedenken. Die Stellungnahme ist unter diesem Link verfügbar.