Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) und weiterer Rechtsvorschriften des Senats von Berlin vom 28.05.2024

Anlässlich der Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus zur Reform des Berliner Schulgesetzes forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. In der Gesamtschau betrachtet ist der aktuelle Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aus Sicht der Monitoring-Stelle nicht geeignet, die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung inklusiver Bildung in Berlin nachhaltig zu verbessern.

 

Die Stellungnahme ist auf dieser Webseite verfügbar.