Was auf Bundesebene erreicht werden muss, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sichern

Deutsches Institut für Menschenrechte – Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (im Feb. 2025) 

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029)

„In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das Institut erwartet von der neuen Bundesregierung eine aktive und engagierte Inklusionspolitik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus stellt. Dazu formuliert die Monitoring-Stelle UN-BRK für die Koalitionsverhandlungen Maßnahmen in zehn Themenbereichen, von der Barrierefreiheit, über die inklusive Gesundheitsversorgung bis hin zur Sicherung der Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen.

Auch explizit ab S. 14 zu

Menschen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrungen

In der kommenden Legislatur bedarf es deshalb insbesondere folgender Maßnahmen:

− die Asyl- und Migrationspolitik muss grund- und menschenrechtskonform ausgestaltet werden. Menschen- und europarechtliche Vorgaben zur Identifizierung und bedarfsgerechten Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen, wie die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU), müssen endlich konsequent in nationales Recht umgesetzt werden. Es sind gesetzliche Regelungen zu schaffen, wie Menschen mit Behinderungen systematisch identifiziert und behinderungsbedingte Bedarfe festgestellt werden;

− die Regelversorgung von Geflüchteten mit Behinderungen mit Gesundheits und Rehabilitationsleistungen sind von Anfang an im allgemeinen Sozialleistungssystem gesetzlich zu gewährleisten. Solange das AsylbLG in Kraft ist, müssen geflüchtete Menschen mit Behinderungen als besonders schutzbedürftig alle notwendigen Pflege- und Gesundheitsleistungen als Ermessensleistungen erhalten. Hierzu müssen einheitliche untergesetzliche Regelungen verabschiedet werden;

− der Ausschluss vom Einbürgerungsanspruch von Menschen mit Behinderungen, die behinderungsbedingt Grundsicherung beziehen, muss wieder aufgehoben werden.“

Download der Publikation (pdf) vom Februar 2025 auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte