Zwei schriftliche Anfragen zur Umsetzung der Schulassistenz als Leistungen zur Teilhabe an Bildung an Grund- und Oberschulen in Berlin
Zwei schriftliche Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus Berlin (Antwort 30.07.2025) zu der leidigen Situation bzgl. fehlender Schul-Assistenz für Schüler*innen mit Behinderung in Grund- und Oberschulen in Berlin. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nachrangig sind, wird hier häufig und lange diskutiert, ob die Leistungen, die die Schule/das Sibuz erbringt nicht ausreichen. Außerdem hat jeder Berliner Bezirk und jeder Teilhabefachdienst bzw. RSD scheinbar unterschiedliche Kriterien, know-how und Ressourcen (Bearbeitungszeit) bei der Bearbeitung der Anträge.
„Vorbemerkung der Abgeordneten:
Seit der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) besteht die rechtliche Möglichkeit, dass Schüler*innen, die zum Personenkreis nach §99 SGB IX und § 35 a SGB VIII zugeordnet sind, über den § 112 SGB IX eine Schulassistenz beim bezirklichen Teilhabefachdienst und beim bezirklichen RSD Jugendamt beantragen können. Eltern müssen dies per Antrag inkl. ärztlicher Stellungnahme/Gutachten und schulischer Darstellung einreichen.“
Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Kinder mit Behinderungen – Umsetzung der Schulassistenz in den Berliner Bezirken an Oberschulen
Abg.: Franziska Brychcy (LINKE)
Abg.: Katrin Seidel (LINKE)
Abg.: Franziska Leschewitz (LINKE)
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23295.pdf
Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Kinder mit Behinderungen – Umsetzung der Schulassistenz in den Berliner Bezirken an Grundschulen
Abg.: Franziska Brychcy (LINKE)
Abg.: Katrin Seidel (LINKE)
Abg.: Franziska Leschewitz (LINKE)
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23296.pdf