Zweiter und dritter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.

Der zweite und dritte Staatenbericht, der am 17.07.2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, berichtet über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 und wird dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt.